E-Rechnungs-Plicht einfach umsetzen

Informationen und Hilfreiches rund um das Thema E-Rechnung

Die Zukunft der Rechnungsstellung
für Unternehmen und Steuerberater

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung, sondern ab 2025 auch gesetzlich verpflichtend für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Als erfahrene Steuerberaterkanzlei stehen wir Ihnen bei der Implementierung und Optimierung Ihrer elektronischen Rechnungsprozesse kompetent als Partner zur Seite.

Die Vorteile der E-Rechnung liegen auf der Hand: Neben einer verbesserten Kostenersparnis und Transparenz durch digitale Prozesse profitieren Unternehmen von einer besseren Nachvollziehbarkeit und revisionssicheren Archivierung. Gleichzeitig wird der ökologische Fußabdruck durch den Wegfall von Papier und Porto reduziert.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Buchhaltungsprozesse optimal an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Mit unserem Newsletter bringen wir Ihnen die E-Rechnungspflicht 2025 näher, nehmen Ihnen Unsicherheiten und zeigen auf, wie wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite stehen können. Erfahren Sie, was Sie ab dem 01.01.2025 erwartet und wie wir Ihnen als Kanzlei dabei helfen, die Umstellung reibungslos zu meistern.

Aktueller E-Rechnung Newsletter

20.09.2024

Newsletter E-Rechnung Sep. 2024

Erstinformation zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025

Anbei erhalten Sie unseren Newsletter für den Monat Sep. 2024 zum Lesen und Downloaden. Den Schwerpunkt bilden Informationen und Neuerungen zur E-Rechnungspflicht 2025. 

 

E-Rechnungen? Hintergrundwissen

Im Rahmen des sogenannten Wachstumschancengesetzes tritt ab dem 01.01.2025 die stufenweise Einführung einer Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmern in Kraft.

Zu unterscheiden sind zukünftig die „elektronischen Rechnungen“ (strukturiertes elektronisches Format – XML-Datei) und die „sonstigen Rechnungen“ (anderes elektronisches Format – z.B. PDF).

Des Weiteren muss im Folgenden unterschieden werden zwischen der Möglichkeit des E-Rechnungsempfangs (da eine reine XML-Datei für das menschliche Auge nicht sichtbar ist) und der Möglichkeit der E-Rechnungsausstellung.

Was muss bis wann gemacht werden?

E-Rechnungsempfang:

Ab dem 01.01.2025 besteht lediglich eine Empfangspflicht von E-Rechnungen! Dies bedeutet konkret, dass Sie ein E-Mailpostfach benötigen sowie eine Archivierung der Emails im ursprünglichen Format für 10 Jahre gewährleisten müssen. Es ist ab 01.01.2025 noch nicht verpflichtend, dass Sie E-Rechnungen auch auslesen können. Das Bundesministerium für Finanzen plant aktuell ein kostenloses Tool zur Verfügung zu stellen, welches Ende des Jahres veröffentlicht werden soll. Erwartungsgemäß verschicken jedoch insbesondere im Jahr 2025 noch sämtliche Unternehmer (mindestens parallel) Papier- oder PDF-Rechnungen, um keine Zahlungsausfälle zu riskieren.

E-Rechnungsausstellung:

E-Rechnungen verschicken müssen Sie zwingend erst ab dem 01.01.2027 (bei einem Umsatz unter 800.000,-€ erst ab dem 01.01.2028)! (siehe Übersicht unten) So lange können Sie theoretisch (wie bisher auch) weiterhin Papierrechnungen oder „sonstige Rechnungen“ im elektronischen Format (z.B. PDF) verschicken im Rahmen der Rechnungsausstellung!

Tabelle Übersicht E-Rechnungspflicht 2025 Deutschland

Empfehlungen und Unterstützung

Aktuell sind sowohl ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung als auch viele Softwarelösungen noch in den Entwürfen, sodass Sie bezüglich der Frist des 01.01.2025 erstens keine Panik haben sollten und zweitens keine überstürzten Zwischenlösungen einführen sollten. Wir halten Sie über alle aktuellen Entwicklungen zum Thema E-Rechnung auf dem Laufenden und arbeiten auch mit unserem IT-Partner und der DATEV bereits an tollen Prozesslösungen für Sie und die Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Denn die Umstellung eröffnet zugleich viele Möglichkeiten, Geschäftsvorfälle deutlich einfacher und effizienter zu erfassen und im Anschluss in eine digitale Buchhaltung zu überführen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne melden.